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Na­vi­ga­ti­on

Eu­ro­pa­wahl durch­füh­ren

Sie ge­ben Ih­re Stim­me auf ei­nem Stimm­zet­tel ab. Die­sen er­hal­ten Sie vom Wahl­vor­stand, wenn Sie den Wahl­raum be­tre­ten. Mit dem Stimm­zet­tel ge­hen Sie dann ein­zeln in die
Wahl­ka­bi­ne. Dort kenn­zeich­nen Sie Ih­ren ge­wünsch­ten Lis­ten­wahl­vor­schlag mit ei­nem Kreuz oder an­der­wei­tig. Da­nach fal­ten Sie den Stimm­zet­tel so, dass man Ih­re  Kenn­zeich­nung nicht er­ken­nen kann.
Die Schrift­füh­re­rin oder der Schrift­füh­rer des Wahl­vor­stan­des prüft dann, ge­ge­be­nen­falls nach­dem Sie auf Ver­lan­gen Ih­re Wahl­be­nach­rich­ti­gung oder Ih­ren Aus­weis vor­ge­legt ha­ben, ob Sie im Wäh­ler­ver­zeich­nis auf­ge­führt sind. Wenn dies der Fall ist, kön­nen Sie Ih­ren Stimm­zet­tel in die Wahl­ur­ne ein­wer­fen. Der Schrift­füh­rer oder die Schrift­füh­re­rin ver­merkt an­schlie­ßend, dass Sie Ih­re Stim­me ab­ge­ge­ben ha­ben.

ent­fällt

  • Wahl­be­nach­rich­ti­gung
  • Aus­weis­do­ku­ment

Für die Stimm­ab­ga­be müs­sen Sie wahl­be­rech­tigt und im Wäh­ler­ver­zeich­nis auf­ge­führt sein.

Die Eu­ro­pa­wahl wird fol­gen­der­ma­ßen durch­ge­führt:

  • Wäh­ler oder Wäh­le­rin be­tritt den Wahl­raum,  Bei­sit­zer be­zie­hungs­wei­se Bei­sit­ze­rin gibt Stimm­zet­tel aus,
  • Wäh­ler oder Wäh­le­rin kenn­zeich­net und fal­tet Stimm­zet­tel in der Wahl­ka­bi­ne,
  • Wäh­ler be­zie­hungs­wei­se Wäh­le­rin tritt mit ge­fal­te­tem Stimm­zet­tel an den Wahl­tisch,
  • Wahl­vor­stand prüft Wahl­be­rech­ti­gung an­hand des Wäh­ler­ver­zeich­nis­ses (ge­ge­be­nen­falls un­ter Vor­la­ge ei­nes Aus­weis­do­ku­ments),
  • Wäh­ler oder Wäh­le­rin wirft ge­fal­te­ten Stimm­zet­tel in die Wahl­ur­ne.

am Wahl­tag: 08:00 - 18:00 Uhr