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Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen Beantragung

Zuwendungszweck
 

Nachhaltige und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, die insbesondere Lebensraum für geschützte und bestandsbedrohte Arten sind. Wesentliche Elemente der kulturlandschaftlichen Biodiversität in Mecklenburg-Vorpommern sollen erhalten und entwickelt werden. Es handelt sich um Schutzobjekte von besonderem Naturschutzinteresse, zu deren Erhaltung eine sehr spezifische und stark ertragsgeminderte landwirtschaftliche Pflegenutzung erforderlich ist.

Gegenstand der Zuwendung

Gefördert wird die naturschutzgerechte Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen in Küstenvogelbrutgebieten und auf Salzgrasland, auf extrem nassen Grünlandstandorten, auf Feucht- und Nassgrünland nährstoffarmer Standorte, auf Magergrasland und Heiden sowie auf Renaturierungsgrünland.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.
Förderfähig sind in Mecklenburg-Vorpommern gelegene Flächen innerhalb vorgegebener Kulissen, wenn sich die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verpflichtet, eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern auszuüben, die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt, den gesamten Betrieb für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren und 7,5 Monaten selbst bewirtschaftet und Flächen in den vorgesehenen Kulissen beantragt.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich für die Verpflichtungsvarianten:
a. "Küstenvogelbrutgebiete und Salzgrasland"
340 Euro je Hektar,
b. "Extrem nasse Grünlandstandorte"
450 Euro je Hektar,
c. "Feucht- und Nassgrünland nährstoffärmerer Standorte
340 Euro je Hektar,
d. "Magergrasland und Heiden"
340 Euro je Hektar,
e. "Magergrasland und Heiden" bei Beweidung mit Schafherden mit einem Anteil von Ziegen von mindestens
5 Prozent
370 Euro je Hektar,
f. "Renaturierungsgrünland"
400 Euro je Hektar.

Die Zuwendungen nach Satz 1 werden für das erste Verpflichtungsjahr auf 7,5 Monate gekürzt.

Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Biosphärenreservatsamt Schalsee-Elbe (BRASCHELB)

Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber

  • eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
  • die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt,
  • den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet,
  • Flächen in den vorgesehenen Gebieten nach Nummer 6.2 beantragt,
  • die Förderung nach Nummer 6.7 spätestens fünf Jahre nach Abschluss des Renaturierungsvorhabens beantragt.

Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe (BRASCHELB)