Förderung: Finanzhilfe für Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich beantragen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen im privaten Bereich hörbehinderter Menschen.
Wer wird gefördert?
Den Anspruch auf Förderung hat die hörbehinderte Person, die jedoch ihren Anspruch an die jeweils zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen abtritt, sodass die Zuwendung den entsprechenden Gebärdendolmetscher*innen bewilligt und ausgezahlt wird.
Wie wird gefördert?
Kostensätze für Einsatz- und Fahrtzeit sowie Wegstreckenentschädigung entsprechend den Vorgaben der Kommunikationshilfeverordnung bzw. dem Landesreisekostengesetz in der jeweils aktuellen Fassung.
- Antragsformular
- Abtretungserklärung
- Einsatzbestätigung
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
- Nachweis der Qualifikation der zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen
- Nachweis der Hörbehinderung
- Einsatzbestätigung
- Abtretungserklärung der hörbehinderten Person
Anträge auf eine Zuwendung im Wege der Erstattung sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an die Bewilligungsbehörde zu richten. Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.
- Die Antragsfrist beginnt am Tag der Heranziehung und beträgt drei Monate.