Förderung: Gewährung von Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte Beantragung
Zuwendungszweck
Ziel der Förderung ist die Ermöglichung entsprechender Hilfsangebote durch Familienentlastende Dienste, die darauf gerichtet sind, die Angehörigen von Menschen mit Behinderungen zu entlasten, die Pflegebereitschaft der betroffenen Familien zu erhalten, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und vollstationäre Unterbringung zu vermeiden.
Gegenstand der Zuwendung
Der Familienentlastende Dienst richtet sich mit seinen Angeboten an Familien oder Lebensgemeinschaften mit behinderten Angehörigen.
Gefördert werden können folgende Leistungen:
stunden- oder ggf. tageweise Betreuungen (i. S. v. Beaufsichtigung) von behinderten Menschen in ihrer Familienwohnung oder - sofern vorhanden - in den Räumen des Familienentlastenden Dienstes.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sein. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege leiten die Mittel an Dritte (Letztempfänger) weiter, wenn diese Träger der Maßnahme sind und als Untergliederung den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zugehören sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung.
Die Zuwendung wird ausschließlich für Personalausgaben (ausgenommen pauschale Regiekosten o.ä.) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt.
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
Bedarfsbestätigung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder Gemeinde
Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
- Der Zuwendungsempfänger muss in fachlicher Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme und für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Mittelverwendung bieten.
- Die persönliche und fachliche Eignung der Betreuer muss sichergestellt sein.
- Art und Umfang der Hilfen sind auf die Erfordernisse des Einzelfalles abzustimmen, ohne dass dabei der ambulante Charakter der Maßnahme verloren gehen darf.
- Die Inanspruchnahme des Familienentlastenden Dienstes soll auf festen Vereinbarungen beruhen.
- Die Förderung beschränkt sich auf Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern.
- Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu richten.
- Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid; Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.
Antragsfrist: 31. Oktober des dem Bewilligungsjahr vorangehenden Jahres
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V