Förderung: Mikrodarlehen für Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen beantragen
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen und ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern neu gründen oder erweitern wollen.
Was wird gefördert?
Existenzgründerinnen und Existenzgründer können verzinsliche Darlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Kontext einer Neugründung oder einer Unternehmensnachfolge erhalten.
Die Zuwendungen dienen der Gründung und Erweiterung wirtschaftlich nachhaltiger selbständiger Existenzen.
Wie wird gefördert?
Vor Aufnahme und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit:
- verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu 25.000 EUR je Unternehmensgründung bei nachgewiesenem Finanzierungsfehlbedarf
Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 6 Jahre betragen und ist bis zu 12 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 4 Prozent pro Jahr auf die Restschuld.
Auf die Gewährung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.
- Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
- Erste VV zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
- Zweite VV zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtliche Klage
- Nachweis erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten über Fachkunde als auch Unternehmensführung
- aussagefähiges Unternehmenskonzept
- fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammern oder einer geeigneten Institution
- Gewerbeanmeldung/Bestätigung des Finanzamtes zur Beantragung einer freiberuflichen Tätigkeit
- Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
- angestrebte Selbstständigkeit als Vollexistenz und persönlich unabhängig ohne direkte arbeitnehmerähnliche Bindung an einen Auftraggeber
Es ist ein formgebundener Antrag an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH zu stellen.
Nach Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Mikrodarlehens per Zuwendungsbescheid.
keine
Antrag ist in jedem Fall in Schriftform und unterschrieben bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.
Beratung bei den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern