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Förderung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich beantragen

Förderzweck

Unterstützung hörbehinderter Menschen hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilnahme am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen im privaten Bereich hörbehinderter Menschen.

Fördermittelempfänger

Den Anspruch auf Förderung hat die hörbehinderte Person, die jedoch ihren Anspruch an die jeweils zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen abtritt, sodass die Zuwendung den entsprechenden Gebärdendolmetscher*innen bewilligt und ausgezahlt wird.

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Kostensätze für Einsatz -und Fahrtzeit sowie Wegstreckenentschädigung entsprechend den Vorgaben der Kommunikationshilfeverordnung bzw. dem Landesreisekostengesetz in der jeweils aktuellen Fassung.

§ 44 LHO sowie dazugehörige allgemeine Verwaltungsvorschriften

  • Antragsformular
  • Abtretungserklärung
  • Einsatzbestätigung

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.

  • Nachweis der Qualifikation der zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen
  • Nachweis der Hörbehinderung
  • Einsatzbestätigung
  • Abtretungserklärung der hörbehinderten Person

Anträge auf eine Zuwendung im Wege der Erstattung sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu richten.

Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.

Es liegen keine Daten zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer vor.

keine

Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V