Förderung: Zuschuss für Beratungen bei gewerblichen Unternehmen (Beratungsrichtlinie) beantragen
Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt externe Unternehmensberatung.
Im Rahmen der Richtlinie werden Beratungen zur/zum
- Finanzierung und Liquiditätssicherung
- Optimierung von Produktionsabläufen einschließlich der Steigerung der Ressourceneffizienz
- Optimierung von Energieeffizienz
- Umweltmanagement
- Planung und Umsetzung von Investitionen bei Wachstumsschüben
- Vorbereitung der Einführung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen auf überregionalen, insbesondere ausländischen Märkten
- Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge
gefördert.
Die Richtlinie wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- aus dem produzierenden Gewerbe (einschließlich Verarbeitung von Abfall zu Sekundärrohstoffen und Rückgewinnung von Wertstoffen aus Abfall)
- dem Handel
- dem Handwerk
- dem Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe
- dem Dienstleistungs-, dem Verkehrsgewerbe.
Die Zuwendungsempfänger sollen zum Zeitpunkt der Bewilligung über mindestens vier sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte verfügen und mindestens zwei Kalenderjahre am Markt bestehen. Freie Berufe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gewährt werden kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben der Beratungsleistungen von externen Beraterinnen und Beratern für Unternehmen (Abrechnung max. bis zu 15 Tagewerken, Tagessatz höchstens 900 EUR netto).
Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, d. h. vor einem Vertragsabschluss eines Beratungsauftrages bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen. Dem Antrag ist ein detailliertes und verbindliches Angebot eines Beratungsunternehmens beizufügen. Zudem sind Angaben zum geplanten Beratungsunternehmen sowie zu den einzusetzenden Beraterinnen und Beratern zu machen, aus denen deren Eignung für das beantragte Vorhaben hervorgeht.
Vorrangig können kleine und mittlere Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, dem Handel, dem Handwerk, dem Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, dem Dienstleistungsgewerbe oder dem Verkehrsgewerbe, die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, gefördert werden.
Das antragstellende Unternehmen muss mindestens zwei Jahre am Markt bestehen. Es muss über mehr als vier sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende) verfügen. Der Firmensitz oder die Betriebsstätte muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
Die Beratungsleistungen müssen durch selbständige Berater/Beratungsunternehmen mit erforderlicher Qualifikation und ausreichenden beruflichen Erfahrungen durchgeführt werden.
- Antrag: Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die formgebundenen Anträge sind bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin, einzureichen.
- Bewilligung: Bewilligungsbehörde ist ebenfalls die GSA in Schwerin. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid. Vor einer Bewilligung darf mit der Maßnahme nicht begonnen, folglich auch noch kein Vertrag mit einem Beratungsunternehmen unterzeichnet werden!
- Beratung: Die beantragte Beratung kann beim Berater durchgeführt werden. Sollte es zu einem Beraterwechsel kommen, ist die Bewilligungsbehörde zu informieren.
- Mittelanforderung / Verwendungsnachweisverfahren: Spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes müssen die Mittelanforderung und der Verwendungsnachweis zur Auszahlung bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein. Mit der Mittelanforderung ist der formgebundene Verwendungsnachweis mit einem Abschlussbericht als Sachbericht mit einem Handlungsplan zur Umsetzung betriebsbezogener Maßnahmen einzureichen. Zudem sind die Einzelaufstellung, der Beratungsnachweis, Originalrechnungen sowie Zahlungsnachweise einzureichen. Mittelanforderung und Verwendungsnachweis erfolgen formgebunden (Formulare auf der Homepage der GSA).
- Auf Anforderung der bewilligenden Stelle sind zusätzliche Unterlagen vorzulegen.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, das heißt vor einem Vertragsabschluss eines Beratungsauftrages bei der GSA einzureichen.