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Förderung: Zuschuss für das Holzrücken mit Pferden beantragen

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist das traditionelle Verfahren des Rückens oder Vorlieferns von Holz durch den Einsatz von Pferden im Wald.

Wer wird gefördert?

Private Unternehmer jeglicher Rechtsform mit (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die das Holzrücken mit Pferden als Dienstleistung anbieten.

Wie wird gefördert?

Grundlage der Berechnung sind die nachgewiesenen Holzmengen, die mittels Rückepferd im Wald gerückt oder vorgeliefert wurden.

  • Widerspruch

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • De-minimis-Erklärung gemäß Formblatt der Bewilligungsbehörde
  • Nachweis über den (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Datenschutzerklärung

Zuwendungen werden nur für die Holzrückung mit Pferden auf Waldflächen in M-V gewährt. Die Förderung der Holzrückung mit Pferden außerhalb des Waldes ist ausgeschlossen.

Es fallen keine Kosten an.

Füllen Sie den von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Antrag aus. Unterschreiben Sie den Antrag und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum 01. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres bei der Bewilligungsbehörde ein.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt Ihnen die Bewilligungsbehörde den Zuschuss. Sie erhalten einen Bescheid.

Anträge sind bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

Landesforst MV AöR