Förderung: Zuschuss zu Strukturentwicklungsmaßnahmen beantragen
Wer wird gefördert?
Es werden juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Strukturentwicklungsmaßnahmen, die auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Ziel der Maßnahmen soll es sein, die strukturentwickelnden Dienstleistungen insbesondere für Unternehmen zu unterstützen, Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen oder die Vernetzung von Unternehmen voranzutreiben.
Wie wird gefördert?
Es werden Personalkosten für eine Projektlaufzeit von 1 Jahr für maximal zwei Vollzeitäquivalente (Aufteilung auf mehrere SV-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse möglich) gefördert. Es ist der Antrag auf ein 2. Förderjahr nach dem erfolgreichem 1. Förderjahr möglich. Dabei müssen neue und weitreichende sowie insbesondere nachhaltige Projektziele im neuen Antrag benannt werden. Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von maximal 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung reduziert sich bei einem geringeren Stundenumfang entsprechend anteilig.
Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen sowie für ländliche Gestaltungsräume kann ein erhöhter Fördersatz von maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Zuwendungsfähig sind dabei die pauschalisierten Ausgaben für das angestellte Personal auf Basis der Personalkostenpauschale (PKP). Die Höhe der PKP ist durch den Erlass zur ESF-Personalkostenpauschale in Mecklenburg-Vorpommern geregelt (siehe Erlass ESF-PKP - regierung-mv.de).
Sie haben das Recht, gegen den Zuwendungsbescheid (Ablehnungsbescheid) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg erhoben werden.
Wenden Sie sich bitte zur Benennung der konkret einzureichenden Unterlagen an die für Ihre Region zuständige Geschäftsstelle des Regionalbeirates. Sie finden diese unter dem Link:
- Förderfähigkeit gemäß Richtlinie
- positives Votum des zuständigen Regionalbeirates
Nach der Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des Regionalbeirates erstellen Sie eine Projektidee und reichen diese bei der Geschäftsstelle ein. Ihre Projektidee wird durch die Geschäftsstelle dem Regionalbeirat zur Votierung vorgelegt. Ein positives Votum des Regionalbeirates ist zwingende Fördervoraussetzung. Nach Vorliegen des positiven Votums werden Sie zur Einreichung eines formellen Förderantrages aufgefordert. Der Förderantrag ist rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Geschäftsstelle der Regionalbeiräte, Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, 19048 Schwerin einzureichen. Es erfolgt die Weiterleitung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zur Bewilligung.
Bezüglich der konkreten Termine und Fristen informieren Sie sich bitte unter dem folgenden Link:
Weitere Informationen und Projektbeispiele finden Sie unter folgendem Link: