Förderung: Zuwendungen für überörtliche Beratungsangebote beantragen
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Finanzierung von Angeboten für die Beratung von Menschen mit Beratungsbedarfen, die nicht oder nicht ausreichend durch Leistungen nach § 8 Absatz 2 und Absatz 3 WoftG M-V gedeckt werden und durch landesweit oder landkreisübergreifend tätige Träger der sozialen Beratung oder der Gesundheitsberatung erbracht werden (überörtliche Beratung).
Anträge auf eine Zuwendung sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an die Bewilligungsbehörde zu richten. Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid.