Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen - Erteilung
Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen
(Gelegenheitsverkehr, Ferienzielreisen, Mietomnibus, Ausflugsfahrten)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 4 Abs. 3 PBefG
Die Unterlagen, die der Antrag auf Erteilung der Genehmigung enthalten soll, ergeben sich im Einzelnen aus § 12 PBefG. Mit den Unterlagen muss insbesondere auch der Nachweis der Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers erbracht werden.
Die Voraussetzungen, unter denen eine Genehmigung erteilt wird, ergeben sich im Einzelnen aus § 13 PBefG. Der Antragsteller muss zuverlässig, fachlich geeignet und finanziell leistungsfähig sein. Der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer müssen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Inland haben. Es dürfen durch den beantragten Verkehr keine öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden.
100,00 bis 1.465,00 Euro
3 Monate, kann um 3 Monate verlängert werden (§ 15 Abs. 1 PBefG)
keine
Landkreise und kreisfreie Städte