Imissionsschutz: Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie mitteilen
Wenn Sie Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie sind und festgestellt haben, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
- Ausgefüllte Mitteilung über Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen
- Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie.
- Sie haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden.
Es fallen keine Kosten an.
- Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde die festgestellte Nichteinhaltung der Genehmigungsanforderungen mit.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
- Bei Rückfragen kommt die zuständige Behörde auf Sie zu.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Die Mitteilung hat unverzüglich nach Feststellung der Nichteinhaltung durch den Betreiber zu erfolgen.
Zuständige Behörde