Katastrophenschutz
Eine Katastrophe im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes ist ein Ereignis, das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt oder bedeutende Sachgüter in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz nur wirksam gewährt werden können, wenn die zuständigen Behörden, Stellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.
Der Katastrophenschutz baut vor allem auf den Einsatzkräften der Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks (THW) auf.
- Ministerium für Inneres und Europa M-V (oberste Katastrophenschutzbehörde),
- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (obere Katastrophenschutzbehörde),
- Landräte der Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden (untere Katastrophenschutzbehörden)