Kommunale Sportförderung: Zuschuss für allgemeine Sportarbeit beantragen
Spezielle Hinweise für -Sportvereine der Hanse- und Universitätsstadt Rostock können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung zur Absicherung der allgemeinen Sportarbeit erhalten, und zwar:
- bis zu 15 Euro pro Vereinsmitglied im Alter von 0-17 Jahren (gemäß Bürgerschaftsbeschluss 2020/BV 0712-01 (ÄA) bis zu 18 Euro)
- 100 Euro pro gültiger nachgewiesener Trainerlizenz im Verein
- 50 Euro pro Kadersportler*in im Alter von 0-17 Jahren im Verein
Im Rahmen der eigenen Entscheidungsspielräume gewährt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Antrag freiwillig nach Maßgabe der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock Zuwendungen an sportliche Talente, die eine schulgeldpflichtige Schule besuchen.
Die Höhe unterliegt dem jährlichen Vorbehalt der Haushaltsplanung.
Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung je Einzelmaßnahme obliegt dem Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock besteht nicht. Es können ebenso keinerlei Verpflichtungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock daraus abgeleitet werden.
Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock
Bürgerschaftsbeschluss 2020/BV/0712-01 (ÄA)
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie besteht nicht.
Ebenso können daraus für die Stadt keinerlei Verpflichtungen abgeleitet werden.
- Meldung über Mitgliederzahlen muss beim LSB M-V abgegeben worden sein
- Trainerlizenzen müssen beim SSB Rostock nachgewiesen sein
- Kaderstatus der Sportler*innen muss durch den Verein nachgewiesen werden können
- Stellungnahme des Stadtsportbundes
- Der Verein ist nach § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt.
- Der Verein ist gemäß § 52 Abs. 2 Abgabeordnung als gemeinnützig anerkannt.
- Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen.
- Verein ist in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aktiv und ansässig.
- Der Verein gehört dem Stadtsportbund Rostock an und ist Mitglied im Landessportbund M-V.
- Anerkannte Spitzen- bzw. Dachverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommerns und Deutschlands können weiterhin eine Förderung erhalten.
- Sportvereine der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, für deren Betrieb keine geeignete Fläche zur Verfügung steht und die somit ihre Sportanlage außerhalb des Stadtgebietes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nutzen, werden den vorgenannten Sportvereinen gleichgestellt.
Es gibt keine Kosten.
- Eine Zuwendung für die allgemeine Sportarbeit können Sie nur online beantragen.
- Der Antrag ist laut Sportförderrichtlinie bis zum 31.12. des Vorjahres für Zuwendungen im Folgejahr von dem Vereinsvorstand schriftlich zu stellen.
- Der Antrag muss vollständig sein. Das Nachreichen von Anträgen ist in Einzelfällen möglich.
- Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind die Angaben durch geeignete Unterlagen (z. B. Bestätigungen der Fachverbände über den Kaderstatus der Sportler*innen usw.) zu belegen.
- Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, wird Ihnen der Bescheid am Jahresende (ca. November - Dezember) schriftlich zugestellt.