Home
Navigation

Kommunale Sportförderung: Zuschuss für hauptberufliche Tätigkeit im Sport beantragen

Spezielle Hinweise für -

Im Rahmen der eigenen Entscheidungsspielräume gewährt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Antrag freiwillig nach Maßgabe der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock Zuwendungen zur Förderung von hauptberuflichen Tätigkeiten im Sport.

Die Gesamtfinanzierung des Arbeitsverhältnisses muss gesichert sein.

Die Höhe unterliegt dem jährlichen Vorbehalt der Haushaltsplanung.

Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung je Einzelmaßnahme obliegt dem Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock besteht nicht. Es können ebenso keinerlei Verpflichtungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock daraus abgeleitet werden.

Spezielle Hinweise für -

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie besteht nicht.

Ebenso können daraus für die Stadt keinerlei Verpflichtungen abgeleitet werden.

Spezielle Hinweise für -
  • aktueller Arbeitsvertrag
  • Qualifikationsnachweise
  • Wochenarbeitspla
Spezielle Hinweise für -
  • Der Verein ist nach § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt.
  • Der Verein ist gemäß § 52 Abs. 2 Abgabeordnung als gemeinnützig anerkannt.
  • Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen.
  • Verein ist in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aktiv und ansässig.
  • Der Verein gehört dem Stadtsportbund Rostock an und ist Mitglied im Landessportbund M-V.
  • Anerkannte Spitzen- bzw. Dachverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommerns und Deutschlands können weiterhin eine Förderung erhalten.
  • Sportvereine der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, für deren Betrieb keine geeignete Fläche zur Verfügung steht und die somit ihre Sportanlage außerhalb des Stadtgebietes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nutzen, werden den vorgenannten Sportvereinen gleichgestellt.
  • Der Verein muss mindestens 500 Mitglieder aufweisen.
Spezielle Hinweise für -

Es fallen keine Kosten an. 

Spezielle Hinweise für -
  • Eine Zuwendung für die hauptberufliche Tätigkeit im Sport können Sie nur online beantragen.
  • Der Antrag ist laut Sportförderrichtlinie bis zum 01.12. des Vorjahres für Zuwendungen im Folgejahr einzureichen.
  • Der Antrag muss vollständig sein. Das Nachreichen von Anträgen ist in Einzelfällen möglich.
  • Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind die Angaben durch geeignete Unterlagen (z. B. Arbeitsbeschreibung, Jahresarbeitsplan, Jahresauswertung des Vorjahres usw.) zu belegen.
  • Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, wird Ihnen der Bescheid in der Regel bis 15.08. zugestellt.