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Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Sportveranstaltungen für Sportvereine beantragen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Sportvereine und –verbände der Hanse- und Universitätsstadt Rostock können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung zu Sportveranstaltungen erhalten.

Im Rahmen der eigenen Entscheidungsspielräume gewährt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf schriftlichem Antrag vom Vereinsvorstand freiwillig nach Maßgabe der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock Zuwendungen an Sportvereine und Sportverbände in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Die Höhe unterliegt dem jährlichen Vorbehalt der Haushaltsplanung.

Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung je Einzelmaßnahme obliegt dem Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt bzw. dem Büro des Oberbürgermeisters.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock besteht nicht. Es können ebenso keinerlei Verpflichtungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock daraus abgeleitet werden.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie besteht nicht.

Ebenso können daraus für die Stadt keinerlei Verpflichtungen abgeleitet werden.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
  • möglichst ausgeglichener Finanzplan der Veranstaltung
  • terminlicher Ablauf der Veranstaltung
  • Ausschreibung der Veranstaltung
  • Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen oder beim Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt oder dem Büro der Oberbürgermeisterin erfragen.
  • Zeitplan

  • Anlagen zum Finanzierungsplan

  • sonstige Unterlagen

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  • Der Verein oder Verband ist nach § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtig.
  • Der Verein oder Verband ist gemäß § 52 Abs. 2 Abgabeordnung als gemeinnützig anerkannt.
  • Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen.
  • Der Verein ist in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aktiv und ansässig.
  • Der Verein gehört dem Stadtsportbund Rostock an und ist Mitglied im Landessportbund M-V.
  • Anerkannte Fach-, Spitzen- bzw. Dachverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Deutschlands können weiterhin eine Förderung erhalten.
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Es entstehen keine Kosten.

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Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages des Vereinsvorstandes. Anträge auf Zuwendungen müssen vollständig die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Auf Verlangen der  Bewilligungsbehörde sind die Angaben durch geeignete Unterlagen (z. B. Wirtschaftlichkeitsberechnung, Angaben zu den Folgekosten usw.) zu belegen.

Das Amt für Schule und Sport bzw. das Büro des Oberbürgermeisters prüft den Antrag ggf. unter Einschaltung weiterer Fachämter der Stadtverwaltung bezüglich seiner Obergrenzen, Durchführbarkeit, Finanzierung und Folgekosten auf Förderwürdigkeit und sachliche Richtigkeit.

Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung je Einzelmaßnahme obliegt dem Amt für Schule und Sport bzw. dem Büro des Oberbürgermeisters. Dem Schul- und Sportausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock werden jährlich detaillierte Gesamtanalysen zur Sportförderung im Rahmen einer Informationsvorlage vorgelegt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.

Mündliche Äußerungen sind unverbindlich.

Die Prüfung der Mittelverwendung und des Verwendungsnachweises obliegt der Bewilligungsstelle der Hansestadt Rostock. Bei festgestellter missbräuchlicher Nutzung von Zuwendungen erfolgt ein sofortiger Ausschluss des Sportvereins von der Sportförderung. Zuwendungen, die missbräuchlich, d. h. nicht für den genehmigten Zweck verwendet werden, sind zurückzuführen.

Dem Zuwendungsbescheid werden folgende Unterlagen beigefügt:

  • ANBest-P.
  • Vordruck Verwendungsnachweis
  • Vordruck Rechtsbehelfsverzichtserklärung

In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock zugelassen werden. Hierzu bedarf es einer Entscheidung des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock.

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  • bis zu vier Wochen