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Kommunale Sportförderung: Zuschuss zum Schulgeld für sportliche Talente beantragen

Spezielle Hinweise für -

Entsprechend der Richtlinie für die Sportförderung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28. November 2008 wird Schülerinnen und Schülern mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die als A - bis D - Kader von den Bundes- bzw. Landesfachverbänden für den Zeitraum des jeweiligen kalendarischen Jahres bestätigt worden sind und eine schulgeldpflichtige Schule in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besuchen, ein Grundbetrag von 25,50 EUR pro Monat als Zuwendung zum Schulgeld gewährt.

Soll ein höherer Betrag als der Grundbetrag gezahlt werden, sind eine Aufstellung und der Nachweis des Monatsbruttoeinkommens beizulegen. Es sind jeweils die aktuellen Nachweise einzureichen.

Sozial gestaffelt kann die Zuwendung bis zu 102,50 EUR pro Monat betragen.

Spezielle Hinweise für -

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie besteht nicht.

Ebenso können daraus für die Stadt keinerlei Verpflichtungen abgeleitet werden.

Widerspruch

Spezielle Hinweise für -
  • Formgebundener Antrag
  • Bestätigung des Landesfachverbandes über die Kaderzugehörigkeit
  • Bestätigung der schulgeldpflichtigen Schule über die Schulzugehörigkeit
  • bei Antrag einer erhöhten Zuwendung zum Schulgeld müssen Nachweise über das Familienbruttoeinkommen vorgelegt werden
Spezielle Hinweise für -
  • Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
  • Besuch einer schulgeldpflichtigen Schule
  • Bestätigung als A - bis D - Kader von den Bundes- bzw. Landesfachverbänden für den Zeitraum des jeweiligen kalendarischen Jahres
Spezielle Hinweise für -

Es fallen keine Kosten an.

Spezielle Hinweise für -

Die Eltern stellen über den Sportfachverband für das jeweilige Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) einen entsprechenden, termingerechten Antrag an das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Termine:  

  • zum 1. Oktober für Zuwendungen des Folgejahres bzw.
  • zum 1. Juni des jeweiligen Jahres für Zuwendungen ab August des laufenden Jahres

Der Antrag muss im Original eingereicht werden und

  • den/die Namen und den/die Vornamen des/der Erziehungsberechtigten,
  • den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Kindes,
  • die Wohnanschrift des Hauptwohnsitzes in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock,
  • die bestätigte Angabe der besuchten Schule,
  • die bestätigte Kaderzugehörigkeit in der entsprechenden Sportart für das gesamte Jahr,
  • die Kontoverbindung der Erziehungsberechtigten

enthalten.

Der Antrag ist durch die Erziehungsberechtigten, den jeweiligen Landesfachverband und die Schule zu unterzeichnen.

Der Landesfachverband (für die Kaderzugehörigkeit), die Schule (für den Schulbesuch) und die Erziehungsberechtigten (für das Einkommen und den Hauptwohnsitz) sind verpflichtet, Änderungen der Förderungsvoraussetzungen dem Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock umgehend mitzuteilen.

Die Zuwendung wird an den/die Erziehungsberechtigten im Haushaltsjahr (Kalenderjahr) durch Überweisung ausgereicht.

Spezielle Hinweise für -

Die abschließende Bearbeitung der Anträge auf Zuwendungen zum Schulgeld erfolgt in der Regel im Viertel Quartal eines Kalenderjahres.

Spezielle Hinweise für -

Termine:  

  • zum 1. Oktober für Zuwendungen des Folgejahres bzw.
  • zum 1. Juni des jeweiligen Jahres für Zuwendungen ab August des laufenden Jahres