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Na­vi­ga­ti­on

Kraft­fahr­zeug­kenn­zei­chen: Mit­nah­me bei Um­zug

Zum 01. Ju­li 2014 soll die Pflicht zur Um­kenn­zeich­nung von Fahr­zeu­gen bei Wohn­sitz- oder Hal­ter­wech­sel auf­ge­ho­ben wer­den.

Da­mit soll die bun­des­wei­te Mit­nah­me von Kfz-Kenn­zei­chen er­mög­licht wer­den. Wer um­zieht – auch über die Län­der­gren­zen hin­weg – kann dann das bis­he­ri­ge Kenn­zei­chen des Fahr­zeugs be­hal­ten.

Dies gilt so­wohl für den Wech­sel des Wohn­or­tes als auch für den Hal­ter­wech­sel. Da­mit soll es er­mög­licht wer­den, dass auch beim Ver­kauf ei­nes Fahr­zeu­ges in ei­nen an­de­ren Zu­las­sungs­be­zirk der neue Hal­ter das Kenn­zei­chen nicht um­tau­schen muss.

Be­reits heu­te wird in­ner­halb ei­ni­ger Län­der ent­spre­chend ver­fah­ren (z. B. Hes­sen, Nord­rhein-West­fah­len und Schles­wig-Hol­stein).

Die Re­ge­lung hat kei­ne Aus­wir­kung auf die Kfz-Ver­si­che­rung. Die Ta­ri­fe rich­ten sich wei­ter nach dem Wohn­ort.