Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Lageplan und Skizze
tatsächlicher Schaden
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
keine
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
abhängig von der Organisationsstruktur