Home
Na­vi­ga­ti­on

Schul­auf­sicht Durch­füh­rung

Die obers­te Schul­be­hör­de übt die Fach­auf­sicht über die Schul­äm­ter und die Dienst­auf­sicht über die Schul­rä­te aus. Au­ßer­dem ob­liegt ihr die Rechts­auf­sicht über die Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te.

In Meck­len­burg-Vor­pom­mern gibt es vier Staat­li­che Schul­äm­ter. Sie be­fin­den sich in Greifs­wald, Neu­bran­den­burg, Ros­tock und Schwe­rin.

Die Schul­äm­ter sind für die Schu­len in ih­ren je­wei­li­gen Ein­zugs­be­rei­chen ver­ant­wort­lich.

Auf­ga­ben der Schul­äm­ter:

  • Fach­auf­sicht über Un­ter­richt und Er­zie­hung in den Schu­len
  • Dienst­auf­sicht über die Lehr­kräf­te und das Per­so­nal mit son­der­päd­ago­gi­scher Auf­ga­ben­stel­lung
  • Rechts­auf­sicht über die Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te als Schul­trä­ger
  • Wahr­neh­mung der Ge­neh­mi­gungs- und Ent­schei­dungs­vor­be­hal­te
  • Auf­sicht über den schul­psy­cho­lo­gi­schen Dienst
  • Fach­auf­sicht über die Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te als Trä­ger der Schul­ent­wick­lungs­pla­nung