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Schulaufsicht Durchführung

Die oberste Schulbehörde übt die Fachaufsicht über die Schulämter und die Dienstaufsicht über die Schulräte aus. Außerdem obliegt ihr die Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Staatliche Schulämter. Sie befinden sich in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin.

Die Schulämter sind für die Schulen in ihren jeweiligen Einzugsbereichen verantwortlich.

Aufgaben der Schulämter:

  • Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen
  • Dienstaufsicht über die Lehrkräfte und das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung
  • Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger
  • Wahrnehmung der Genehmigungs- und Entscheidungsvorbehalte
  • Aufsicht über den schulpsychologischen Dienst
  • Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schulentwicklungsplanung