Schulzeugnis: Ersatz beantragen
Haben Sie ein Schulzeugnis verloren, können Sie sich nach Ausstellung des Schulzeugnisses an die zuständige Stelle wenden, um ein Ersatz des Schulzeugnisses zu beantragen. Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen.
- § 70 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
- § 5 Schuldatenschutzverordnung Mecklenburg-Vorpommern (SchulDSVO M-V)
- Nummer 3.19 der Verwaltungsvorschrift "Die Zeugnisse der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien und der Fachgymnasien"
- § 55 Absatz 4 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
Sie müssen eine Schule in Rostock besucht haben.
- Schulzeugnisse der Stadt Rostock (Halbjahres-, Jahres-, Übergangs-, Abgangs-, Abschluss-, Abiturzeugnis, Zeugnis der Beruflichen Schule) aller Schularten Gebühr: EUR 13,00
- Facharbeiterzeugnisse bis 1990 Gebühr: EUR 16,00
- Teilfacharbeiterabschluss bis 1990 Gebühr: EUR 13,00
- Meisterabschluss bis 1990 Gebühr: EUR 16,00
zzgl. Versand per PZU: EUR > 03,87
Die Anträge können online oder im Amt für Schule und Sport gestellt werden.
Nach Fertigstellung erhalten Sie eine Rechnung.
Sobald der Zahlungseingang verbucht ist, erfolgt der Versand automatisch.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 6 Wochen.
Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dateien und Akten geschlossen worden sind. Der Personenbezug aus schulischen Dateien und Akten wird entfernt, wenn dessen Speicherung für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.
Spezielle Hinweise für -Für die Aufbewahrung schulischer Dateien und Akten, auch in elektronischer Form, gelten folgende Fristen:
1. Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen, Prüfungslisten der beruflichen Schulen (Schüler- und Nichtschülerprüfungen): 45 Jahre,
2. Schülerstammblätter, Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften (soweit es sich nicht um Abgangs- und Abschlusszeugnisse handelt), Klassenbücher, Notenbücher/Notenlisten, Nachweishefte, Akten über Schüler- und Nichtschülerprüfungen einschließlich der Prüfungsarbeiten: 15 Jahre und
3. alle übrigen Dateien und Akten: 5 Jahre.
Beglaubigungen von Dokumenten werden ausschließlich in den Ortsämtern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorgenommen.