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Schwerbehindertenausweis beantragen

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

  • Antrag
  • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
  • ab dem 10. Lebensjahr: 1 Passfoto
    • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
  • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

Grad der Behinderung von mindestens 50

Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.  Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.

Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.