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Na­vi­ga­ti­on

Se­nio­ren­pass be­an­tra­gen

Ei­ni­ge Kom­mu­nen bie­ten - meist ein­kom­mens­ab­hän­gig - für Se­nio­rin­nen und Se­nio­ren so­wie Früh­rent­ne­rin­nen und Früh­rent­ner ei­nen Se­nio­ren­pass an.

Mit dem Se­nio­ren­pass be­steht, von Kom­mu­ne zu Kom­mu­ne un­ter­schied­lich, bei­spiels­wei­se die Mög­lich­keit, kos­ten­los oder er­mä­ßigt Mu­se­en oder Aus­stel­lun­gen zu be­su­chen so­wie an Vor­trä­gen, Schu­lun­gen, Aus­flugs­fahr­ten oder di­ver­sen an­de­ren Ak­ti­vi­tä­ten teil­zu­neh­men.

Ziel des Se­nio­ren­pas­ses ist es, ins­be­son­de­re ein­kom­mens­schwä­che­ren äl­te­ren Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­gern die Kon­takt­pfle­ge zu Gleich­alt­ri­gen und die ak­ti­ve Teil­ha­be am ge­sell­schaft­li­chen Le­ben zu er­leich­tern be­zie­hungs­wei­se zu er­mög­li­chen.

Der Se­nio­ren­pass muss in der Re­gel jähr­lich neu be­an­tragt wer­den.

Per­so­nal­aus­weis, ggf. Ren­ten­aus­weis.

Bei ein­kom­mens­ab­hän­gi­ger Aus­ga­be des Se­nio­ren­pas­ses sind Nach­wei­se über das mo­nat­li­che Ein­kom­men und die mo­nat­li­chen Be­las­tun­gen er­for­der­lich. Es wird da­her emp­foh­len, sich dies­be­züg­lich vor An­trag­stel­lung mit der zu­stän­di­gen Be­hör­de in Ver­bin­dung zu set­zen.

Die Er­he­bung ei­ner Schutz­ge­bühr durch die Be­hör­de ist mög­lich. Fra­gen Sie ge­ge­be­nen­falls bei Ih­rer zu­stän­di­gen Be­hör­de nach.

Fra­gen Sie bei Ih­rer Ge­mein­de-, Stadt- oder Amts­ver­wal­tung nach.