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Sondernutzung öffentlicher Grünflächen beantragen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Öffentliche Grünflächen dienen vor allem der Erholung und der Gesundheit der Bevölkerung sowie der Förderung ihrer kulturellen und sportlichen Freizeitinteressen. Sie dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der Anlagen und ihrer Zweckbestimmung ergibt (Allgemeingebrauch).

Nutzungen, die der Zweckbestimmung nicht entsprechen sind Sondernutzungen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Aufstellen und Anbringen, Ein- und Ausbau jeglicher Anlagen, Gegenstände und Einrichtungen auf, über und unter Grünanlagen
  • Aufgrabungen jeder Art
  • Ablagerung von Baustoffen, Material, Bodenaushub, Schutt und dergleichen
  • das Befahren mit und das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anhängern aller Art
  • Durchführung von Veranstaltungen, Jahrmärkten, Sportwettkämpfen einschließlich Trainingsbetrieb, Gastronomie, Handel, Schaustellerei, Revue, Theater, Tanz und Musik u.ä.
  • Entnahme von Pflanzen und Pflanzenteilen (inkl. deren Entwicklungsstufen, z. B. Früchte, Samen, u.ä.)

Sondernutzungen können mit Auflagen und Bedingungen (vorgegebenes Tun, Dulden oder Unterlassen) verbunden sein. Sie sind gebührenpflichtig und die genutzte Fläche ist wiederherstellungspflichtig.

Ohne Genehmigung ist eine Sondernutzung öffentlicher Grünflächen untersagt und kann ordnungsrechtlich geahndet werden.

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Benutzungsgebühr: 0,05 bis 0,10 €/m²/Tag

Verwaltungsgebühr: 32,00 bis 133,00 €

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Möchten Sie eine Sondernutzung auf einer öffentlichen Grünfläche ausüben, so ist diese mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung beim Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege Rostock zu beantragen. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Genehmigung erteilt ist.

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14 Tage