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Sonn-/Feiertags- oder Nachtarbeit - Ausnahmegenehmigung nach BImSchV beantragen

Spezielle Hinweise für -

Wenn Sie während der Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe unvermeidbare gewerbliche Bauarbeiten durchführen müssen, können Sie auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Nächtliche Arbeiten, die aufgrund technischer Vorgaben unvermeidbar sind oder Arbeiten, die aufgrund verkehrlicher Einschränkungen nur im Nachtzeitraum durchgeführt werden können, bedürfen beim Einsatz von Geräten und Maschinen, die der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) unterliegen, einer Ausnahmegenehmigung.

Spezielle Hinweise für -
Spezielle Hinweise für -
  • Bezeichnung des Vorhabens
  • Adresse der Baustelle (Bitte Lageplan beifügen)
  • Beschreibung der Arbeitsvorgänge (Bei Betonarbeiten inkl. Flächen-/Mengenangaben)
  • Terminangabe (Anzahl der Tage/Nächte/Uhrzeiten)
  • Begründung für erforderliche Nacht- bzw. Sonn-/Feiertagsarbeit
  • Vorgesehene Maßnahmen zur Geräuschminderung
  • Angaben zu eingesetzten Maschinen und Geräten (Hersteller, Typ, Baujahr, Einsatzzeit/-dauer, Schallleistungspegel)
  • Anzahl Arbeitskräfte
  • sonstige Bemerkungen/Hinweise
  • Post-/Rechnungsadresse der beantragenden Firma
  • Ansprechpartner vor Ort
Spezielle Hinweise für -

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Pkt. 2.5.15 bzw. Pkt. 3.19.1 Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug der Immissionsschutzgesetze und ihrer Durchführungsverordnungen (Immissionsschutz-Kostenverordnung – ImmSchKostVO M-V) vom 12. Dezember 2018.