Sozialpass beantragen
Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich. Der Leistungsumfang und der Ermäßigungsgrad werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Spezielle Hinweise für -Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen einen Ausweis (WARNOWPASS) an, der zur Nutzung ermäßigter oder kostenfreier Angebote von Vereinen, Unternehmen und anderen Veranstaltern berechtigt und eine ermäßigte Nutzung des Personennahverkehrs der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ermöglicht.
Mit dem Warnowpass erhalten seine Inhaberinnen und Inhaber die Möglichkeit, sich am gesellschaftlich kulturellen Leben unserer Stadt zu beteiligen.
Der Warnowpass ermöglicht ermäßigte oder kostenfreie Angebote beispielsweise bei:
- Verkehrsverbund Warnow
- DRK Kreisverband Rostock
- Wohltat e.V.
- Konservatorium R.W. Regeny
- PSV Rostock e.V.
- Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ der Hansestadt Rostock e.V.
- Hochschule für Musik und Theater Rostock
- Volkshochschule Rostock
- Volkstheater Rostock GmbH
- Kulturhistorisches Museum Rostock
- Schifffahrtsmuseum Rostock
- Zoologischer Garten Rostock
- Museumsverein Warnemünde
- ARThus Jugendkunstschule
- Kantorei Lichtenhagen
- Campagnie de Comédie
- Kunsthalle Rostock
Einzelheiten zu den Ermäßigungen erfahren Sie bei den jeweiligen Anbietern.
Grundlagen sind die Bürgerschaftsbeschlüsse über
- die Ausweitung Sozialtarif des VVW auf Wochen- und Monatsfahrkarten vom 03.04.2019 (2019/BV/4424)
- die Änderung der Berechtigungsvoraussetzung für den Erhalt des Warnowpasses und des Kinderwarnowpasses vom 31.03.2004 und 09.03.2011
- die Streichung des städtischen Zuschusses zur Mittagsversorgung von schulpflichtigen Kindern von Warnowpassinhabern (Kinderwarnowpass), die Leistungen nach dem SGB II und XII erhalten, vom 09.03.2011 sowie die Gewährung des Sozialtarifs vom 14.03.2007.
- Vorlage eines Leistungsbescheides oder einer Bescheinigung über die Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht bzw. der Medikamentenzuzahlung
- Personalausweis
- Sie sind Einwohnerin/Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Warnowpass ohne Sozialticket
- Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach SGB II
- Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
- Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Inhaberinnen und Inhabern (ausgenommen Studentinnen und Studenten) einer Bescheinigung zur Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht sowie Inhaberinnen und Inhaber von Krankenkassenbescheinigungen, die von der Zuzahlung für Medikamente befreien
Warnowpass mit Sozialticket
- Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach SGB II
- Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
- Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Einen Warnowpass ohne Sozialticket erhalten Sie an allen Infopunkten des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Hanse-Jobcenter Rostock. Der Warnowpass ohne Sozialticket wird Ihnen direkt auf Anfrage unter Vorlage Ihres Leistungsbescheides oder bei Vorlage einer Bescheinigung zur Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht/ Medikamentenzuzahlung ausgestellt.
Die Ausstellung eines Warnowpasses mit Sozialticket können Sie bei einem Beratungsgespräch im Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder im Hanse-Jobcenter Rostock erfragen. Liegen die Voraussetzungen für den Erhalt eines Warnowpasses mit Sozialticket vor, wird Ihnen dieser direkt im Gespräch ausgestellt.
- Der Warnowpass wird Ihnen direkt im Beratungsgespräch ausgestellt.
Als Geltungsdauer ist ein Jahr nicht zu überschreiten. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird der Bewilligungszeitraum der Leistungsgewährung nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bzw. die Dauer der Beitrags-/ Zuzahlungsbefreiung maßgebend und auf der Rückseite des Passes eingetragen.