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Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden

Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Lageplan und Skizze

tatsächlicher Schaden

Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild

keine

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

abhängig von der Organisationsstruktur