Straßenschäden - Beseitigung
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.
Gemäß § 11 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG MV) hat der Träger der Straßenbaulast die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu unterhalten. Soweit sie hierzu außerstande sind, haben sie auf den nicht verkehrssicheren Zustand durch Warnzeichen hinzuweisen.
keine
keine
keine Angaben
keine Angaben
keine
möglichst Schadensbeschreibung und örtliche Lage