Home
Na­vi­ga­ti­on

Ver­kehrs­zei­chen: Auf­stel­lung vor­schla­gen

Der Ver­kehr auf öf­fent­li­chen Stra­ßen wird aus Grün­den der Si­cher­heit und Ord­nung, des Kli­ma- und Um­welt­schut­zes, der Ge­sund­heit und der städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lung mit Ver­kehrs­zei­chen (VZ) und Ver­kehrs­ein­rich­tun­gen (VE) ge­re­gelt.

Zu den Ver­kehrs­zei­chen zäh­len zum Bei­spiel:

  • Ver­kehrs­schil­der
  • Stra­ßen­mar­kie­run­gen
  • Am­peln

Ver­kehrs­ein­rich­tun­gen sind zum Bei­spiel:

  • rot-weiß ge­streif­te Schran­ken
  • Pol­ler und Ab­sperr­ge­län­der
  • Park­schein­au­to­ma­ten

Ih­re Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de ord­net an, wo Ver­kehrs­zei­chen und Ver­kehrs­ein­rich­tun­gen auf­ge­stellt wer­den.

Wenn Ih­nen als Bür­ge­rin oder Bür­ger ei­ne Stel­le auf­fällt, an der Ih­rer Mei­nung nach ein Ver­kehrs­schild ste­hen soll­te, kön­nen Sie dies vor­schla­gen.

Das kann zum Bei­spiel sein:

  • Ent­schär­fung von Ge­fah­ren­stel­len und Un­fall­schwer­punk­ten
  • ei­ne neue Fu­ß­gän­ger­am­pel
  • mehr Klar­heit bei der Ver­kehrs­füh­rung
  • Schutz von Kin­dern vor Ki­tas und Schu­len

Sie kön­nen Ih­ren Vor­schlag zur Auf­stel­lung ei­nes neu­en Ver­kehrs­zei­chens oder ei­ner neu­en Ver­kehrs­ein­rich­tung bei Ih­rer Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de ein­rei­chen. Da­bei er­läu­tern Sie die Grün­de, die zu Ih­rem Vor­schlag füh­ren. Die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de prüft dann, ob sie das VZ oder die VE an­ord­net.