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Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Lichtbilder können gegen eine Gebühr im Ortsamt an einem Self-Service-Terminal aufgenommen werden. Nicht geeignet für Rollstuhlfahrer.
Lichtbilder für Kinder:
Das Self-Service-Terminal kann ab einer Körpergröße von 120 cm genutzt werden.
 

Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Geltungsdauer: 1 Jahr

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

  • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
  • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Passbehörde des aktuellen Wohnorts