Zeugnisbewertung von ausländischen Hochschulqualifikationen zur Anerkennung im Hochschulbereich beantragen
Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Zeugnisbewertung wird in Form einer Bescheinigung ausgestellt. Sie erhalten diese Bescheinigung in einer Kurzfassung und einer Langfassung. Darin wird die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses genannt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist.
Sie informiert Sie auch gleichzeitig darüber, welche Möglichkeiten Sie zur Fortsetzung Ihres Studiums haben.
Die ZAB stellt nur für abgeschlossene Hochschulausbildungen eine Bescheinigung aus.
Die Zeugnisbewertung ist nur eine vergleichende Einstufung. Sie ersetzt nicht die Anerkennung.
Mit der Bescheinigung der ZAB können Sie gegenüber der Hochschule nachweisen, dass Sie über einen Hochschulabschluss verfügen. Letztendlich entscheidet aber die Hochschule, ob Sie zum Studium zugelassen werden.
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe beauftragt. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus.
- Die Abschlussurkunde der zu bewertenden Hochschulqualifikation in Originalsprache
- Die Fächer- und Notenübersicht über das gesamte Studium
- Das Diploma Supplement in der standardisierten europäischen Form (sofern ausgestellt)
- Eine deutsche Übersetzung Ihrer Dokumente
- Abgeschlossene Hochschulausbildung
EUR 200,00 für Ihren 1. Antrag
EUR 100,00 für jeden weiteren Antrag
Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der ZAB. Diese sendet Ihnen dann per E-Mail einen Gebührenbescheid zu.
Sobald Sie die Gebühr bezahlt haben, wird Ihr Antrag bearbeitet.
Sie erhalten von der ZAB eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung enthält eine Kurzfassung und eine Langfassung. Die Kurzfassung können Sie Bewerbungsunterlagen beifügen. Die Langfassung können Sie dann verwenden, wenn Sie umfangreiche Informationen benötigen.
Keine.
Die Zeugnisbewertung eignet sich vor allem für nicht reglementierte Berufe. Für reglementierte Berufe benötigen Sie eine Anerkennung.