Zulassung für Brütereien, Zuchtbetriebe und Vermehrungsbetriebe beantragen
Jede Brüterei und jeder Zucht- oder Vermehrungsbetrieb wird auf Antrag in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern in Rostock registriert und erhält eine Kennnummer.
Widerspruch
formloser Antrag auf Registrierung
Bruteier werden in vollkommen sauberen Verpackungen befördert, die nur Bruteier einer Geflügelart, einer Geflügelkategorie und eines Geflügelnutzungstyps aus einem Erzeugerbetrieb enthalten.
285,00 EUR
Einen Antrag auf Registrierung als Brüterei, Zuchtbetrieb oder Vermehrungsbetrieb können Sie schriftlich stellen.
Sie stellen den Antrag formlos beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V) in Rostock.
4 bis 8 Wochen
vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit
Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.