Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen
Der juristische Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern dauert grundsätzlich zwei Jahre und endet mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung.
Es gibt zwei Einstellungstermine pro Jahr: 1. Juni und 1. Dezember. Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein Oberlandesgericht, welches für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und die Ausbildung zuständig ist. Die Zuweisung erfolgt in einen der vier Landgerichtsbezirke: Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund. In Ihrer Bewerbung können Sie einen Ortswunsch angeben.
Die Zweite juristische Staatsprüfung wird entsprechend den Einstellungsterminen zwei Mal im Jahr durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Es besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zeugnis oder eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung oder der Ersten juristischen Staatsprüfung, ausgestellt durch ein Landesjustizprüfungsamt
- Tabellarischer Lebenslauf
- Aktuelles Lichtbild in Passbildgröße
- Personalausweis oder Reisepass oder ein gleichwertiger Identitätsnachweis
- eigene Geburtsurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder die Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft sowie gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder (nur bei angestrebten Beamtenverhältnis)
- Bescheinigung über einen Dienst nach § 22 Abs. 3 JAG M-V (nur wenn zutreffend)
- Nachweise zum Vorliegen eines Härtefalls nach § 22 Absatz 2 Nummer 2 JAG M-V in Verbindung mit § 7 der KapVO (nur wenn zutreffend)
Im Falle der elektronischen Antragstellung sind folgende Urkunden unverzüglich in beglaubigter Abschrift nachzureichen:
- Zeugnis oder eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung oder der Ersten juristischen
- eigene Geburtsurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder die Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft sowie gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder (nur bei angestrebten Beamtenverhältnis)
Bei Zweifeln an der Echtheit kann die Vorlage aller oder einzelner Nachweise in Urschrift verlangt werden.
Bitte richten Sie diese Unterlagen zur schnelleren Bearbeitung direkt an:
- Der Präsident des
Oberlandesgerichts Rostock
- Personalstelle für Referendare -
Wallstraße 3
18055 Rostock
Hinweis:
- Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses bei der zuständigen Behörde bedarf es zunächst einer schriftlichen Aufforderung, die bestätigt, dass die Voraussetzungen über die Erteilung vorliegen. Diese erhalten Sie unaufgefordert nach Eingang Ihres Zulassungsantrags. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an das Oberlandesgericht übermittelt.
- Bei der Nutzung des Online-Dienstes sind die Nachweise in der aufgeführten Reihenfolge in einer komprimierten PDF-Datei über das Upload-Feld beizufügen.
Voraussetzung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten juristischen Prüfung.
Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen. Andere Bewerber können auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.
Der Vorbereitungsdienst wird im Regelfall im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet. Wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht erfüllt oder den Vorbereitungsdienst nicht in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisten will, leistet den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ab.
Einstellungen erfolgen zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres. Die Abschlussfrist beträgt vier Wochen vor dem jeweiligen Termin. Am Auswahlverfahren kann nur teilnehmen, wer die Erste juristische Prüfung bestanden und vollständige Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vorbehaltlos einreicht.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung. Soweit noch über das Führungszeugnis hinausgehende Unterlagen vorzulegen sind, werden Sie hierauf hingewiesen. Bei der Auswahl werden nur solche Umstände berücksichtigt, die mit der Bewerbung dargelegt und nachgewiesen sind.
Das Oberlandesgericht Rostock erteilt nach Eingang der Bewerbung eine Eingangsbestätigung. Ausbildungsangebote ergehen grundsätzlich erst nach Ablauf der Ausschlussfrist.
Bewerber/Bewerberinnen, die in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten juristischen Prüfung eine Prüfungsgesamtnote von 8,5 oder besser erreicht haben, erhalten bei Vorliegen der Einstellungsvoraussetzungen bereits vor Ablauf der Ausschlussfrist ein Ausbildungsangebot. Soweit es das Bewerberaufkommen rechtfertigt, kann diese Grenze abgesenkt werden.
Einstellungen erfolgen zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres. Die Ausschlussfrist beträgt vier Wochen vor dem jeweiligen Termin. Am Auswahlverfahren kann nur teilnehmen, wer die Erste juristische Prüfung bestanden und vollständige Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vorbehaltlos einreicht.
Auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Rostock finden Sie weitere Informationen: