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Lebenslage 3.2. Annahme/Ausschlagung einer Erbschaft


Folgende Leistungen wurden zum Thema 3.2. Annahme/Ausschlagung einer Erbschaft gefunden:


  • Ausschlagung der Erbschaft notariell beglaubigen

    Möchten Sie eine Erbschaft nicht annehmen, müssen Sie die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber einem Notar/ einer Notarin erklären, beglaubigen lassen und dem Nachlassgericht vorlegen.

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  • Niederschrift der Ausschlagung einer Erbschaft beantragen

    Wenn Sie erben und diese Erbschaft ausschlagen, müssen Sie dies gegenüber dem Nachlassgericht erklären.

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