Lebenslage 3.2. Annahme/Ausschlagung einer Erbschaft
Folgende Leistungen wurden zum Thema 3.2. Annahme/Ausschlagung einer Erbschaft gefunden:
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Ausschlagung der Erbschaft notariell beglaubigen
Möchten Sie eine Erbschaft nicht annehmen, müssen Sie die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber einem Notar/ einer Notarin erklären, beglaubigen lassen und dem Nachlassgericht vorlegen.
Zur Dienstleistung -
Niederschrift der Ausschlagung einer Erbschaft beantragen
Wenn Sie erben und diese Erbschaft ausschlagen, müssen Sie dies gegenüber dem Nachlassgericht erklären.
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