Lebenslage Unterhalt
Folgende Leistungen wurden zum Thema Unterhalt gefunden:
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Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten
Wenn Sie alleinsorgender Elternteil sind, können Sie sich beim Jugendamt beraten lassen und Hilfen zur Geltendmachung von Kindesunterhalt erhalten.
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Geschiedenenunterhalt beim Gericht beantragen
Wenn Sie und Ihr ehemaliger Partner oder Ihre ehemalige Partnerin rechtskräftig geschieden sind und Sie außerstande sind, sich selbst zu versorgen, können Sie von Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin einen angemessenen Unterhalt verlangen.
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Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren beantragen
Für ein minderjähriges Kind getrenntlebender Eltern, kann von dem unterhaltspflichtigen Teil ein angemessener Unterhalt verlangt werden.
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Übertragung der Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Sie werden dabei unterstützt und beraten eine Vaterschafts-Feststellung zu beantragen sowie bei der Geltendmachung... Zur Dienstleistung
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Unterhaltsansprüche aus dem Ausland
Für die Unterhaltsberechtigten ist es oft schwierig, einen Anspruch durchzusetzen, wenn die Unterhaltsverpflichteten in einem anderen Staat wohnhaft sind.
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Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen /nur teilweise Unterhalt? Der andere Elternteil ist verstorben und die Halbwaisenrente liegt unter dem Unterhaltsvorschussbetrag? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss erhalten.
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Unterhalt während der Trennungsphase gerichtlich geltend machen
Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie von Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin bereits vor der Scheidung einen angemessenen Unterhalt verlangen.
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Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung
Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.
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