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Lebenslage andere Gewerbe


Folgende Leistungen wurden zum Thema andere Gewerbe gefunden:


  • Erlaubnis zur Tätigkeit als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

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  • Finanzanlagenvermittler: Erlaubnis beantragen

    Sie möchten gewerbsmäßig zu Finanzanlagen Anlageberatung erbringen, ohne von einem Produktgeber eine Zuwendung zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein (Honorar-Finanzanlagenberater)? Hierzu benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.

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  • Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen

    Neben der Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) müssen sich Finanzanlagenvermittler bei einer gewerbsmäßigen... Zur Dienstleistung

  • Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: zur Sachkundeprüfung anmelden

    Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

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  • Honorar-Finanzanlagenberater: Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig als selbständiger Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

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  • Immobiliardarlehensvermittler: Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln oder hierzu beraten? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler. Näheres erfahren Sie hier.

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  • Immobiliardarlehensvermittler: zur Sachkundeprüfung anmelden

    Um Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln zu dürfen, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der IHK.

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  • Versicherungsvermittler, -berater oder Immobiliendarlehensvermittler: grenzüberschreitende Dienstleistungen im europäischen Ausland anzeigen

    Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater bzw. als Immobiliendarlehensvermittler grenzüberschreitend im europäischen Ausland ausüben möchten, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Behörde mitteilen.

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