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Lebenslage Wasserverkehr und Häfen


Folgende Leistungen wurden zum Thema Wasserverkehr und Häfen gefunden:


  • Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind: Zulassung beantragen

    In M-V darf auf anderen Gewässern als den Bundeswasserstraßen überwiegend nur mit muskelkraftgetriebenen Wasserfahrzeugen gefahren werden. Das Befahren der nicht schiffbaren Gewässer mit Motorfahrzeugen ist in den meisten Fällen nur mit wasserbehördlicher Zulassung zulässig.

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  • Liegeplatz für Wasserfahrzeuge beantragen

    Sie fahren ein Wasserfahrzeug und möchten dafür einen Liegeplatz in einem Hafen (Sportboot- und Yachthafen) beziehungsweise einer Marina bekommen?

     
     
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