Home
Navigation

Stadtverwaltung fördert neue Arbeitsplätze in Unternehmen

Pressemitteilung vom 23.01.2001

23. Januar 2001

Stadtverwaltung fördert neue Arbeitsplätze in Unternehmen

Die Stadtverwaltung fördert die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Unternehmen der Hansestadt. Ein Jahr lang können bis zu 1.250 DM, bei jugendlichen Arbeitslosen bis 25 Jahre sogar bis zu 1.500 DM monatlich als Lohnkostenzuschuss gezahlt werden. Bemessungsgrundlage ist der Arbeitnehmer-Brutto-Lohn. Bei Teilzeitarbeit werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt.

Antragsberechtigt sind Wirtschaftsunternehmen des privaten Rechts, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Rostock haben. Sie müssen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zusätzlich , unbefristet und sozialversicherungspflichtig einstellen, die vorher mindestens drei Monate ununterbrochen arbeitslos waren oder Sozialhilfe beziehen. Zu dem förderfähigen Personenkreis gehören ehemalige Existenzgründer, jugendliche Arbeitslose bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, arbeitslose Frauen, Sozialhilfeempfänger sowie männliche Arbeitslose, die älter als 45 Jahre sind. Nach Ablauf des Förderzeitraums ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zu einer Weiterbeschäftigung für mindestens zwölf Monate verpflichtet. Unternehmen, die in den letzten drei Monaten Arbeitnehmern gekündigt haben, sind nicht förderfähig.

Die Finanzierung der anteiligen Lohnkosten erfolgt aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Europäischen Sozialfonds. Der Lohnkostenzuschusses kann nur gewährt werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht durch eine Strukturanpassungsmaßnahme Ost für Wirtschaftsunternehmen des Arbeitsamtes gefördert werden kann. Vereine sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt. Der Antrag sollte rechtzeitig vor Abschluss eines Arbeitsvertrages gestellt werden. Beratungstermine und Antragsformulare sind im Amt für Wirtschaftsförderung, Lange Straße 1 A, bei Jürgen Müller, Tel. (03 81) 4 66 92 29, erhältlich.