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Stadtverwaltung stellt auf SEPA um

Pressemitteilung vom 05.09.2013

Tausende Zahlungspartner der Hansestadt Rostock haben sich in den vergangenen Jahren dafür entschieden, wiederkehrende Zahlungen am Fälligkeitstag von ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dieser Service garantiert die Einhaltung der Zahlungsverpflichtung zur rechten Zeit mit dem richtigen Betrag und mit dem Recht des Widerspruches. Natürlich gehen damit auch Vorteile für die Hansestadt Rostock einher. Die Stadt kann sicher mit den anstehenden Einzahlungen planen und spart durch das automatisierte Verfahren erheblichen Buchungsaufwand.

Um das bisher sehr gut funktionierende System des Abbuchens beibehalten zu können, wird die Stadtverwaltung alle bestehenden Einzugsermächtigungen auf SEPA-Mandate umstellen. Die hierfür benötigten Unterlagen werden von der Hansestadt in den kommenden Wochen verschickt. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren und das Unterschreiben des SEPA-Mandates sind selbstverständlich freiwillig. Dabei ist zu beachten, dass nur ein im Original unterschriebenes SEPA-Mandat mit den aktuellen Angaben zum Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen wirksam werden kann. Ein per Telefax oder E-Mail übermitteltes Mandat entspricht nicht den rechtlichen Voraussetzungen. Wer sich dagegen entscheidet, sollte jedoch beachten, dass der Abbuchungsservice der Stadt beispielsweise für die Grundsteuer dann zum 1. Februar 2014 eingestellt wird und Forderungen anschließend nur noch durch eine Überweisung beglichen werden können.

Auch wer bisher keine Lastschriftvereinbarung mit der Stadtkasse geschlossen hatte, kann ein SEPA-Mandat vereinbaren. Informationen dazu sind unter Tel. 0381 381-2110 und -2105, per E-Mail unter stadtkasse@rostock.de oder unter der Adresse Hansestadt Rostock, Stadtkasse, 18050 Rostock, erhältlich.

Mit der SEPA-Umstellung gelten ab 1. Februar 2014 europaweit nur noch IBAN und BIC. Der Begriff SEPA definiert den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum. In der Folge von offenen Grenzen, dem Zusammenwachsen der Europäischen Staaten und nach der Euro-Einführung war es nun an der Zeit, dem europäischen Zahlungsverkehrsraum sowie dem europäischen Bankensystem eine einheitliche Struktur zu geben. Der Ablauf von Überweisungen und das allgemeine Kontosystem bleiben unverändert. Tiefgreifende Veränderungen gibt es lediglich im Lastschriftverfahren. Reichte bisher eine normale Einzugsermächtigung aus, ist ab Februar 2014 ein so genanntes SEPA-Mandat notwendig. SEPA-Mandate sind geschlossene Verträge zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen, die regeln, was wann abgebucht werden darf. Mit dem neuen System wird es neue verbraucherfreundliche Regelungen und zusätzliche Sicherheiten geben. SEPA Kontodaten werden europaweit akzeptiert, der Verwendungszweck wird garantiert übertragen, Kosten und Laufzeiten von Zahlungen werden einheitlich gestaltet.