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Stimmabgabe mittels Wahlschein oder Briefwahl

Pressemitteilung vom 04.02.2005



Hinweise zur OB-Wahl:
Stimmabgabe mittels Wahlschein oder Briefwahl

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis 6.
Februar 2005 ihre Wahlbenachrichtigung. Wer keine entsprechende
Postkarte erhalten hat, sollte von der Möglichkeit der Einsichtnahme ins
Wählerverzeichnis bzw. von seinem Einspruchsrecht gegen das
Wählerverzeichnis Gebrauch machen. Unter Angabe der Gründe kann der
Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der
Gemeindewahlbehörde der Hansestadt Rostock, Hauptwahlbüro,
Werftstraße 6, 18102 Rostock, geltend gemacht werden.

Wahlberechtigte mit einer Wahlbenachrichtigung können damit am Wahltag
in ihrem Wahlbezirk wählen. Wer bereits im Vorfeld weiß, dass er sich am
Wahltag in einem anderen Wahlbezirk befinden wird, kann den Antrag auf
Wahlschein stellen. Mit diesem Wahlschein kann die Stimmabgabe in
einem beliebigen Wahlbezirk der Hansestadt Rostock erfolgen.

Möglich ist aber auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Briefwahlunterlagen versendet das Hauptwahlbüro an jede vom
Wahlberechtigten angegebene Anschrift, also auch an die Urlaubsadresse.

Die Antragstellung für einen Wahlschein oder für Briefwahlunterlagen kann
auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Auch die Möglichkeit
der Beantragung per E-Mail unter der Adresse hauptwahlbuero@rostock.de
oder über ein Online-Formular ist gegeben. Dabei sind die persönlichen Angaben wie Anschrift und
Geburtsdatum sowie der Grund der Beantragung mitzuteilen.

Wer durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen will, muss sich daher vom
Hauptwahlbüro der Hansestadt Rostock in der Werftstraße 6 (18102
Rostock) den amtlichen grauen Stimmzettel, den amtlichen grauen
Wahlumschlag sowie den amtlichen gelben Wahlbriefumschlag beschaffen.
Der gekennzeichnete graue Stimmzettel wird in den grauen Wahlumschlag
gesteckt. Der verschlossene graue Wahlumschlag und der unterzeichnete
gelbe Wahlschein werden in den gelben Wahlbriefumschlag eingelegt.
Auch dieser ist zu verschließen.

Der Wahlbriefumschlag muss so rechtzeitig an die angegebene Adresse
gesendet oder im Hauptwahlbüro abgegeben werden, dass er dort
spätestens am 27. Februar 2005 bis 18.00 Uhr vorliegt.

Wer möchte, kann seine Briefwahl auch im Hauptwahlbüro erledigen. Die
Öffnungszeiten des Hauptwahlbüros sind:

Montag, 7. Februar 2005: 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 8. Februar 2005: 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 9. Februar 2005: 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag,10. Februar 2005: 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 11. Februar 2005: 8.30 bis 15.00 Uhr

Montag, 14. Februar 2005: 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag,15. Februar 2005: 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 16. Februar 2005: 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag,17. Februar 2005: 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 18. Februar 2005: 8.30 bis 15.00 Uhr

Montag, 21. Februar 2005: 8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 22. Februar 2005: 8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 23. Februar 2005: 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 24. Februar 2005: 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 25. Februar 2005: 8.30 bis 18.00 Uhr


Link-Tipp: Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen