Zu Ihrer Suche nach "*" wurden 1715 Dienstleistungen gefunden
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Fahrerkarte: Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung beantragen
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Zur Dienstleistung
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Fahrerkarte: Ersatz wegen Diebstahl beantragen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte wurde gestohlen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.  Zur Dienstleistung
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Fahrerkarte: Erneuerung beantragen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte läuft bald ab? Dann können Sie diese erneuern lassen.  Zur Dienstleistung
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Fahrerkarte beantragen
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Zur Dienstleistung
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Fachschule für Agrarwirtschaft: Aufnahme beantragen
Die Fachschule führt zu qualifizierten Abschlüssen der beruflichen Weiterbildung. Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2 ist der zuständigen Behörde mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Wenn jährlich wiederkehrend pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, reicht die einmalige Anzeige aus. Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Sprengung anzeigen
Die Person, die für eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen verantwortlich ist, hat die Sprengung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Sie muss Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz sein. Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
Grundsätzlich ist für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz notwendig. Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang beantragen
Sie möchten als Privatperson mit explosionsgefährlichen Stoffen wie z.B. Schwarzpulver, Nitrozellulosepulver oder Feuerwerkskörpern umgehen?Dann müssen Sie das Sprengstoffgesetz (SprengG) beachten und brauchen eine behördliche Erlaubnis von der zuständigen Behörde! Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr beantragen
Sie möchten gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese verbringen (transportieren)? Dann benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis von der örtlichen Sprengstoffbehörde.  Zur Dienstleistung





