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Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Errichtung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Zur Dienstleistung
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Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage: Verlängerung beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen. Zur Dienstleistung
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Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Nutzungsänderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Zur Dienstleistung
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Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage: Veränderung beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen. Zur Dienstleistung
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Teileigentumsgrundbuch anlegen lassen
Teileigentum ist das Eigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Zur Dienstleistung
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Teileigentumsgrundbuch schließen lassen
Sie können Teileigentumsgrundbücher wieder schließen lassen, wenn sich sämtliche Teileigentumsrechte in Ihrer Person vereinigt haben. Zur Dienstleistung
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Teilkonzept 1 – Mobilitätszentrale / Mobilitätsportal
Teilkonzept 1 – Mobilitätszentrale / Mobilitätsportal (2.8 MB)
- Teilkonzept 2 - Leitfaden Stadtplanung
- Teilkonzept 3 – Pendlerverkehre
- Teilkonzept 4 – Warnemünde-mobil