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Versicherungsvermittler: Befreiung von der Erlaubnispflicht beantragen
Sie brauchen als selbstständiger Versicherungsvermittler eine Erlaubnis. Als sogenannter produktakzessorischer Versicherungsvermittler können Sie sich allerdings von der Erlaubnispflicht befreien lassen. Hierzu müssen Sie bei der örtlich zuständigen IHK einen Antrag stellen. Zur Dienstleistung
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Versicherungsvermittler, -berater oder Immobiliendarlehensvermittler: grenzüberschreitende Dienstleistungen im europäischen Ausland anzeigen
Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater bzw. als Immobiliendarlehensvermittler grenzüberschreitend im europäischen Ausland ausüben möchten, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Behörde mitteilen. Zur Dienstleistung
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Versicherungsvermittler und Versicherungsberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung... Zur Dienstleistung
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Versicherungsberater: Erlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig als selbstständiger Versicherungsberater tätig werden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Zur Dienstleistung
- Versenkpolleranlage in Zufahrt Fußgängerzone Kirchenstraße Warnemünde wird errichtet
- Verschiebung der Abfallentsorgung am 1. Mai
- Versand der Briefwahlunterlagen startet am Montag
- Versammlungen
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Versammlung anmelden
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anmelden. Zur Dienstleistung
- Verpflichtungserklärung für Staatsangehörige aus Drittstaaten




