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Als Wahlhelfer verpflichtet werden
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen. Zur Dienstleistung
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Als Wahlhelfer freiwillig melden
Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden. Zur Dienstleistung
- Alphabetisierungskurse
- Alphabetisierungskurse
- Allgemeinverfügung zur Regelung des Mindestpfahlzugs und der Mindestanzahl der anzunehmenden Schlepper in den Hafengebieten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Allgemeinverfügung zur Regelung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Allgemeinverfügung zur Regelung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Allgemeinverfügung zur Regelung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember 2023 und 1. Januar 2024 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Allgemeinverfügung zur Regelung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 30.12.2020
- Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung zur Europa- und Kommunalwahl 2024 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock




