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Umlage von Verbandsbeiträgen

Pressemitteilung vom 01.11.2000

1. November 2000

Umlage von Verbandsbeiträgen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 11. Oktober 2000 die Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Boden-Verbandes Rostock "Untere Warnow-Küste" beschlossen. Damit werden die bislang von der Hansestadt getragenen Verbandsbeiträge zukünftig auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bzw. zur Nutzung Berechtigten umgelegt. Es ist vorgesehen, mit der Umlage der Verbandsbeiträge des Jahres 2000 im kommenden Jahr zu beginnen. Die Versendung der Gebührenbescheide wird voraussichtlich ab März beginnen.

Grundlage für die Berechnung der Gebühren sind der an die Hansestadt Rostock gerichtete Beitragsbescheid des Wasser- und Boden-Verbandes und die notwendigen Verwaltungskosten. Den Aufwendungen des Wasser- und Boden-Verbandes ist ein Schlüssel zu Grunde gelegt, der die unterschiedliche Flächenversiegelung bzw. die verschiedenen Bedarfsanforderungen für die Bodenwasserregulierung beinhaltet. Um ein hohes Maß an Gebührengerechtigkeit zu erreichen, ist neben der Grundstücksgröße dieser dreigliedrige Schlüssel auch für die Gebührenermittlung übernommen worden. Es wird daher zwischen den folgenden drei Nutzungsarten eines Grundstückes unterschieden, denen jeweils gesonderte Gebührensätze zugeordnet sind:

- Bauland (Baugrundstück mit Anteil versiegelter Fläche): je 100 m² 0,37 DM (37,00 DM je ha)
- landwirtschaftliche Fläche, Un- und Ödland u.ä.: je 1 ha 26,96 DM
- Forst: je 1 ha 20,04 DM.

Das bedeutet beispielsweise, dass für ein bebautes Grundstück mit einer Flächengröße von 400 m² (Bauland) entsprechend der Satzung 1,48 DM pro Jahr zu zahlen sind. Die Gebühr und damit die Belastung der Grundstücke erscheint vergleichsweise gering. Erst die Gebührensumme von der Vielzahl der Grundstücke entlastet den Haushalt der Hansestadt Rostock. Selbstverständlich ist die Hansestadt Rostock mit ihren eigenen Grundstücken ebenfalls Gebührenschuldner.

Der Wasser- und Boden-Verband hat die Aufgabe, alle wichtigen Fließgewässer und die dazugehörenden technischen Einrichtungen zu pflegen und zu unterhalten bzw. zu betreiben. Durch die Tätigkeit des Verbandes wird für die schadlose Ableitung des Wassers gesorgt, schädliche Bodennässe vermieden und die Einleitung des Niederschlagswassers und seine Abführung gesichert. Die dafür notwendigen Aufwendungen kommen dem gesamten Territorium der Hansestadt Rostock und damit allen Grundstücken zu Gute.