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Videogestützte Verkehrszählung zur Ermittlung der Durchfahrtsverkehrs

Pressemitteilung vom 17.06.2009

Im Auftrag der Hansestadt Rostock werden am Donnerstag (18. Juni 2009) in der Zeit von 6 bis 19 Uhr an ausgewählten Standorten im Hauptstraßennetz videogestützte Verkehrszählungen durchgeführt, teilt das Tief- und Hafenbauamt mit. Die Notwendigkeit dieser Verkehrserhebung leitet sich unter anderem aus dem von der Bürgerschaft
im Oktober 2008 beschlossenen „Maßnahmeplan zur Luftreinhaltung / Lärmminderung“
im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock ab. Ziel dieser Verkehrszählung ist es, anhand einer analytischen Bewertungsmethode zu ermitteln, wie hoch der Anteil der reinen Durchfahrtsverkehre entlang ausgewählter Haupttrassen wie zum Beispiel der L22 zwischen Schutower Kreuz und Rövershäger Chaussee ist.

Dies erfolgt über die automatische, videogestützte Erfassung der Kfz-Kennzeichen. Es ist
gesichert, dass außer dem Kfz-Kennzeichen keine weiteren personenbezogenen Daten
erfasst werden. Dabei wird die Kamera so eingestellt, dass nur der untere Teil des Kfz unterhalb der Windschutzscheibe erfasst wird. Die Kennzeichen werden mittels Videokameras automatisch gelesen und derart verschlüsselt codiert, dass kein Personenbezug hergestellt werden kann.

Mittels dieser videogestützten Erfassung werden weder Geschwindigkeits- noch Rotlicht-
verstöße von Verkehrsteilnehmern erfasst, ermittelt oder geahndet. Bei dem gewählten technischen Verfahren handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren
unter Berücksichtigung der Wahrung des Datenschutzrechtes.

Im Zusammenwirken zwischen der Hansestadt Rostock und den mit der Durchführung der Verkehrszählung und Auswertung des Datenmateriales beauftragten, mitwirkenden Beteiligten wurde für die Durchführung dieser Verkehrserhebung auf der Grundlage des Landesdatenschutzgesetzes - DSG M-V ein Sicherheitskonzept erarbeitet, das sicherstellt, dass keine personengebundenen Daten erfasst werden und dass das Rohdatenmaterial anonymisiert durch ein geeignetes Sicherheitsverfahren aufbereitet wird.

Sowohl die organisatorisch - technische Vorbereitung und Durchführung als auch die Verwendung und Aufbereitung des Rohdatenmateriales entspricht den Vorschriften und Vorgaben des Landesdatenschutzgesetzes - DSG Mecklenburg-Vorpommern.