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Wahlaufruf

Pressemitteilung vom 25.06.2002


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock,

am 22. September 2002 wählen Sie die Abgeordneten der Hansestadt Rostock für den 15. Deutschen Bundestag und den 4. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern für die nächsten vier Jahre.

Die Durchführung der Wahl in den Wahllokalen und die Feststellung des Ergebnisses im jeweiligen Wahlbezirk werden durch die Bürgerinnen und Bürger selbst organisiert.

Dazu sind auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock 208 Wahl- vorstände zu bilden, die in den Wahllokalen und Briefwahlbezirken eingesetzt werden. Zur Besetzung der Wahlvorstände werden ca. 1 800 Wahlberechtigte benötigt, die am Sonntag, den 22. September 2002, von 7.30 Uhr bis zum Abschluss der Ergebnisfeststellung mit entsprechenden Pausen tätig werden.

Ich bitte Sie hiermit, sich zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes bereitzuerklären. Denn ohne Wahlhelfer keine Wahlen, ohne Wahlen keine Demokratie. Wahlen sind das höchste demokratische Gut! Voraussetzung dafür ist, dass Sie Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes sind und am 22. September 2002

1.     das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2.     seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland, möglichst in der Hansestadt      Rostock, Ihre Wohnung haben (gemeldet sind),
3.     nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
4.     nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,
5.     kein Wahlbewerber und
6.     keine Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauens- person eines Wahlvorschlages sind.

Der Einsatz in einem Wahllokal oder Briefwahlvorstand erfolgt durch Berufung zum/zur Vorsteher/in, stellvertretenden Vorsteher/in oder Beisitzer/in. Dabei wird nach Möglichkeit berücksichtigt, dass der Einsatz im Wohnwahlbezirk geleistet werden kann.

Für Ihren Einsatz an den Wahlsonntagen wird eine Aufwands- entschädigung in Höhe von 30 EUR, für Wahlvorsteher eines Wahllokals von 40 EUR, gewährt.

Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Stellvertreter erhalten zur Wahrnehmung ihrer Funktion im Rahmen einer Schulungsveranstaltung eine gründliche Einweisung in ihre Rechte, Pflichten und Aufgaben. Ich bitte Sie, Ihre Bereitschaft umgehend gegenüber dem

Amt für Statistik und Wahlen der Hansestadt Rostock,
Werftstraße 6, 18050 Rostock,
Tel. 0381 381-8302 oder 381-8306, Fax: 381-8295

unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Adresse und telefonischer Erreichbarkeit schriftlich oder mündlich zu erklären.

Vordrucke für Bereitschaftserklärungen liegen auch in den Ortsämtern der Hansestadt Rostock aus. Für Ihre Bereitschaft bedanke ich mich im Voraus. Sebastian Schröder
Senator für Finanzen, x x

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