Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Briefwahl 2025
Am 23. Februar 2025 findet in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Bitte beachten Sie, dass die Fristen für die Durchführung der Briefwahl verkürzt sind.
Für die Bundestagswahl sind in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock rund 165.000 Einwohnerinnen und Einwohner wahlberechtigt.
Alle Wahlberechtigten erhalten bis 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung mit den wichtigsten Informationen. Sie können am 23. Februar 2025 in ihr Wahllokal gehen oder im Vorfeld einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen anfordern. Die Briefwahlunterlagen werden auf Anforderung weltweit zugeschickt. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich nicht vor dem 10. Februar 2025. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle.
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Briefwahl zur bevorstehenden Wahl informieren. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen für alle Wahlen, für die sie wahlberechtigt sind.
Die Antragsstellung hat schriftlich oder mündlich vor Ort (nicht telefonisch) zu erfolgen.
Für die Antragsstellung gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Sie können die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und in einem freigemachten Umschlag an folgende Adresse schicken:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle
Industriestraße 8
18103 Rostock
per Fax an: 0381 381-1830
Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen spätestens bis 2. Februar 2025 zugestellt.
- Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie den Wahlscheinantrag157.3 KB ausfüllen, unterschreiben und ebenfalls an o.g. Adresse schicken.
- Sie können den Antrag online stellen (Wahlscheinantrag online). Dabei werden Sie auf einen externen Server umgeleitet.
- Ebenfalls möglich ist ein formloser Antrag. Dieser muss Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Rostocker Anschrift und die gewünschte Zustellanschrift für die Wahl am 23. Februar 2025 (Versand der Unterlagen voraussichtlich nicht vor dem 10. Februar 2025) beinhalten. Schriftliche Anträge müssen persönlich unterschrieben werden. Einzige Ausnahme bilden E-Mail-Anträge. Sie sind auch ohne Unterschrift gültig und zu schicken an: briefwahl@rostock.de. Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Erteilung von Walscheinen nur persönlich gestellt werden dürfen. Wer für einen anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die mündliche Beantragung ist ab 10. Februar 2025 zu den genannten Öffnungszeiten in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich.
- Sie können die Beantragung mittels QR-Code (Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis 2. Februar 2025 zugestellt wird) durchführen.
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Bitte beachten Sie, dass verkürzte Fristen gelten, da es sich um eine vorgezogene Neuwahl des Bundestages handelt.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich nicht vor dem 10. Februar 2025. Die Unterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse geschickt.
In dringenden Fällen bzw. bei Versand ins nichteuropäische Ausland erfolgt der Versand unmittelbar nach Vorlage des Stimmzettels.
Bitte geben Sie die gewünschte Zustellanschrift (wenn es nicht die Wohnanschrift ist) für die Wahlen am 23. Februar 2025 an.
Ihre Wahlbriefe müssen am Wahltag (23. Februar 2025) bis spätestens 18.00 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen.
Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
BITTE BEACHTEN SIE DIE VERKÜRZTEN FRISTEN UND DIE NEUEN POSTLAUFZEITEN!
Die Briefwahlunterlagen kann man in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle (Öffnungszeiten ab 10. Februar 2025) direkt abholen bzw. abgeben. Auch die Durchführung der (Brief-)Wahl vor Ort ist dort möglich.
Sie erreichen die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wie folgt:
Industriestraße 8 / 2. Etage rechts
Rostock / OT Schmarl
Buslinie: 38 Haltestelle "Siemens"
Tel.: 0381 381-1820, -1821
Fax: 0381 381-1830
E-Mail: briefwahl@rostock.de
Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle hat ab 10. Februar 2025 geöffnet:
- Montag, 10. Februar 2025 von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
- Dienstag, 11. Februar 2025 von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
- Mittwoch, 12. Februar 2025 von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
- Donnerstag, 13. Februar 2025 von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag, 14. Februar 2025 von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
- Montag, 17. Februar 2025 von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
- Dienstag, 18. Februar 2025 von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
- Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
- Donnerstag, 20. Februar 2025 von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag, 21. Februar 2025 von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum 21. Februar 2025 (15.00 Uhr) beantragt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich.
BITTE BEACHTEN SIE DIE POSTLAUFZEITEN!