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Wohngeld hilft in Notlagen

Pressemitteilung vom 30.05.2001

30. Mai 2001

Wohngeld hilft in Notlagen
Derzeit 16.000 Zahl-Fälle in Rostock

Wenn aufgrund schwieriger Lebensumstände das Geld für die eigene Wohnung knapp wird, sollte der Weg zur Wohngeldstelle in die John-Brinckman-Straße 7 führen. „Rund 16.000 Zahl-Fälle haben wir zur Zeit in unserer Stadt“, berichtet die Leiterin der Wohngeldstelle Nanni Saß. Das sind rund 1.000 mehr als im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres. Doch die Dunkelziffer der eventuell Anspruchsberechtigten auf Wohngeld liegt mit Sicherheit höher. Wie hoch, vermag Nanni Saß allerdings nicht einzuschätzen. „Unkenntnis, falsche Scham oder einfach Bequemlichkeit führen immer noch dazu, das kein Antrag gestellt wird. Dabei hat jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Und den sollte er auch geltend machen“, unterstreicht Nanni Saß.

Grundlage für die Berechnung des Wohngeldes sind unter anderem die Zahl der im Haushalt lebenden Personen, das Gesamteinkommen sowie die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. „Um seinen möglichen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen, sollte eine Antragstellung in der J.-Brinckman-Straße vorgenommen werden. Das geht ohne Anmeldung und auch ohne lange Wartephase zu den Öffnungszeiten. Im persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter lassen sich dann alle Fragen klären“, erläutert Nanni Saß. Wer erstmals einen Wohngeldantrag stellen will, kann dies auch in den Ortsämtern Lütten Klein, in der Warnowallee 30, sowie in Groß Klein im Klenow Tor tun. Die Antragsteller müssen hier den Personalausweis vorweisen können.

Für die Beantragung von Wohngeld müssen neben der Mietbescheinigung unter anderem sämtliche Einkommensnachweise vorgelegt werden. In der Regel dauert es dann sechs bis acht Wochen, bis der Bescheid beim Antragsteller eintrifft. Gezahlt werden in Abhängigkeit von den finanziellen Bedingungen des Familienhaushalts zwischen 19,56 Mark und 500 Mark sogenannter Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Wohneigentümer. Bereits seit einigen Monaten sind alle Wohngeldbescheide auch in Euro ausgewiesen, so dass die Währungsumstellung Anfang kommenden Jahres keinerlei Probleme mit sich bringen wird.

Gezahlt wird Wohngeld monatlich auf das vom Antragsteller angegebene Konto. Der Regelbewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes muss ein Antrag auf Weitergewährung gestellt werden. Entsprechende Nachweise müssen wiederum vorgelegt werden. Treten zwischenzeitlich Veränderungen auf, müssen die Wohngeldempfänger dies der Wohngeldstelle mitteilen, unterstreicht Nanni Saß. Rund 1.500 Anfragen zum Wohngeld gehen in jedem Monat in der Wohngeldstelle ein. Perspektivisch ist geplant, die Einrichtung im Sozialamt in der St.-Georg-Straße unterzubringen.

(Sprechzeiten der Wohngeldstelle in der John-Brinckman-Straße 7, Telefon 4 96 05 37, gibt es dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17.30 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.)