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Zum Freilauf von Katzen im Beobachtungsgebiet

Pressemitteilung vom 30.03.2006

Schmarl-Dorf nicht Bestandteil des Sperrgebietes

Im Zusammenhang mit der Tierseuchenverfügung zur Geflügelpest stellt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt klar, dass Haltern von Katzen empfohlen wird, diese im Beobachtungsgebiet nicht frei herumlaufen zu lassen. Das Beobachtungsgebiet gilt in einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort im Ölhafen des Überseehafens. Die Grenzen verlaufen incl. folgender Ortslagen: Ostseebad Nienhagen, Admannshagen, Lambrechtshagen, Wilsen, Südstadt, Autobahn A 19-Abfahrt Rostock Süd, Klein Kussewitz, Rövershagen und Hinrichshagen.

Im Sperrgebiet, das mit einem Radius von drei Kilometern um den Fundort festgelegt wurde, müssen Halter von Katzen sicherstellen, dass diese im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. Teil der Sperrgebietszone sind die Ortslagen Hohe Düne, Groß Klein-Dorf, Rostock-Nienhagen, Krummendorf, Stuthof, Peez und Hinrichsdorf. In Korrektur des Radius wurde Schmarl-Dorf heute aus dem Sperrgebiet heraus genommen und ist nur noch Teil der Beobachtungszone.

Halter von Hunden haben im Sperrgebiet und in der Beobachtungszone den unbeaufsichtigten Freilauf ihrer Tiere zu unterbinden. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.

Die "Tierseuchenverfügung zum Schutz vor der Einschleppung des hoch pathogenen Erregers der Geflügelpest - Subtyp H5N1 - in Hausgeflügelbestände" und die Karten von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet sind im Internet unter der Adresse www.rostock.de veröffentlicht und kann in Kürze auch an den Schaukästen am Rathaus und in den Ortsämtern eingesehen werden.